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Gemäß der ÖVE-Vorschriften ist nach längstens 3 Jahren eine
Wiederholungsprüfung der Netzschutzeinrichtung und der Kuppelschalter
durchzuführen. Alle, die Netztrennung betreffenden Einstell- und gemessenen
Auslösewerte sind in ein Prüfprotokoll eingetragen.
Die Prüfungen der Netzentkupplungseinrichtungen umfassen:
- Ansprech- und Abfallwerte des Über- und Unterspannungsrelais auf allen 3
Phasen
- Messung der Auslösezeit des Über- und Unterspannungsrelais beim
unterbrechungslosen Spannungssprung von Nennspannung auf Über- bzw.
Unterspannung.
- Ansprech- und Abfallwert der Frequenzschutzeinrichtung
- Messung der Auslösezeit der Frequenzschutzeinrichtung beim
unterbrechungslosen Frequenzsprung von Netzfrequenz auf Über- bzw.
Unterfrequenz
- Bei Synchrongeneratoren werden (falls vorhanden) der Auslösewinkel sowie
die Auslösezeit des Vektorsprungrelais gemessen
- Auslöseproben sowie Kontrolle der Verriegelung
- Kontrolle der Kondensatoren bei Asynchrongeneratoren
Derzeit werden von uns ca. 200 Netzentkupplungseinrichtungen von
Kleinkraftwerken (2,2 kW - 1600 KVA) in den Versorgungsgebieten der Energie AG
(vormals OKA) und der Salzburg AG regelmäßig geprüft.
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