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Ing. Helmut Janusko Elektrounternehmen

Elektroausrüstungen für Kleinwasserkraftanlagen

Gemäß der ÖVE-Vorschriften ist nach längstens 3 Jahren eine Wiederholungsprüfung der Netzschutzeinrichtung und der Kuppelschalter durchzuführen. Alle, die Netztrennung betreffenden Einstell- und gemessenen Auslösewerte sind in ein Prüfprotokoll eingetragen.

Die Prüfungen der Netzentkupplungseinrichtungen umfassen:

  • Ansprech- und Abfallwerte des Über- und Unterspannungsrelais auf allen 3 Phasen
  • Messung der Auslösezeit des Über- und Unterspannungsrelais beim unterbrechungslosen Spannungssprung von Nennspannung auf Über- bzw. Unterspannung.
  • Ansprech- und Abfallwert der Frequenzschutzeinrichtung
  • Messung der Auslösezeit der Frequenzschutzeinrichtung beim unterbrechungslosen Frequenzsprung von Netzfrequenz auf Über- bzw. Unterfrequenz
  • Bei Synchrongeneratoren werden (falls vorhanden) der Auslösewinkel sowie die Auslösezeit des Vektorsprungrelais gemessen
  • Auslöseproben sowie Kontrolle der Verriegelung
  • Kontrolle der Kondensatoren bei Asynchrongeneratoren

Derzeit werden von uns ca. 200 Netzentkupplungseinrichtungen von Kleinkraftwerken (2,2 kW - 1600 KVA) in den Versorgungsgebieten der Energie AG (vormals OKA) und der Salzburg AG regelmäßig geprüft.